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                                    22 | Stadtjournal blick-punktIm laufenden Bauleitplanverfahren zur 77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes der Stadt Georgsmarienh%u00fctte wurde im Rahmen der Beteiligung der Beh%u00f6rden und Tr%u00e4ger %u00f6ffentlicher Belange gem. %u00a7 4 Abs. 2 BauGB ein beachtlicher Fehler gem. %u00a7 214 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgrund der fehlenden ausreichenden Eingriffsbilanzierung im Umweltbericht festgestellt. In den Geltungsbereich wurde zudem gegen%u00fcber der fr%u00fchzeitigen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 1 BauGB der Teilbereich 3, Stellplatzanlage an der L95, aufgenommen, jedoch in der Begr%u00fcndung sowie im Umweltbericht inkl. der Fl%u00e4chenbilanzierung nicht ber%u00fccksichtigt. Beides wurde in den Auslegungsunterlagen korrigiert.Der Verwaltungsausschuss der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 dem ge%u00e4nderten Entwurf mit Begr%u00fcndung zur 77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes %u201eBereich Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe%u201c zugestimmt und die Wiederholung der Verfahrensschritte gem%u00e4%u00df %u00a7 3 Abs. 2 BauGB und %u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. %u00a7 214 BauGB beschlossen.Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sich die Planunterlagen und der Begr%u00fcndungstext zur vorbezeichneten f%u00f6rmlichen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB ge%u00e4ndert haben.Bisher abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht ber%u00fccksichtigt. Es wird darum gebeten, eine neue Stellungnahme einzureichen.Bekanntmachungsanordnung:Der ge%u00e4nderte Entwurf sowie der Beschluss zur Wiederholung der Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit werden hiermit gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB %u00f6ffentlich bekannt gemacht.Der Geltungsbereich des o. g. Bauleitplans kann dem nachstehenden Planausschnitt %u2013 unma%u00dfst%u00e4bliche Verkleinerung der Deutschen Grundkarte %u2013 entnommen werden.Ziel der Fl%u00e4chennutzungsplan%u00e4nderung ist es, die Aufhebung einer geplanten, n%u00f6rdlich um das Stadtzentrum Oesede herumf%u00fchrenden, Entlastungsstra%u00dfe planungsrechtlich vorzubereiten und die freiwerdenden Fl%u00e4chen bedarfsgerecht neu zu strukturieren.Der ge%u00e4nderte Entwurf der 77. Fl%u00e4chennutzungsplan%u00e4nderung mit Begr%u00fcndung und den nach Einsch%u00e4tzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschlie%u00dflich 04.06.2026 auf der Homepage der Stadt Georgsmarienh%u00fctte: www.georgsmarienhuette.de/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen und %u00fcber die Seite des Landesportals: https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.Bekanntmachung der Stadt Georgsmarienh%u00fctteBauleitplanung der Stadt Georgsmarienh%u00fctte %u2013 Wiederholung der Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem. %u00a7 3 Abs. 2 und %u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. %u00a7 214 Abs. 1 BauGB77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes %u201eBereich Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe%u201cZus%u00e4tzlich liegen die Bekanntmachung und der ge%u00e4nderte Entwurf der 77. Fl%u00e4chennutzungsplan%u00e4nderung mit Begr%u00fcndung und den nach Einsch%u00e4tzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschlie%u00dflich 04.06.2026 im Rathaus, Oeseder Stra%u00dfe 85, Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 240/242, w%u00e4hrend der %u00d6ffnungszeiten aus. Es wird darum gebeten, einen Termin unter Tel. 05401/850%u00ad240 oder %u00ad242 zu vereinbaren, um einen geregelten Ablauf zu gew%u00e4hrleisten.W%u00e4hrend der Ver%u00f6ffentlichungsfrist k%u00f6nnen Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@georgsmarienhuette.de gesendet werden. Bei Bedarf k%u00f6nnen Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, k%u00f6nnen bei der Beschlussfassung unber%u00fccksichtigt bleiben. Zus%u00e4tzlich wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des %u00a7 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt%u00adRechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach %u00a7 7 Abs. 2 des Umwelt%u00adRechtsbehelfsgesetzes gem%u00e4%u00df %u00a7 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt%u00adRechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Ver%u00f6ffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber h%u00e4tten geltend machen k%u00f6nnen.Zur 77. Fl%u00e4chennutzungsplan%u00e4nderung %u201eBereich Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe%u201c sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verf%u00fcgbar:Fl%u00e4che/ Boden%u2022 Bodenlandschaft: L%u00f6ssgebiete; Bodengro%u00dflandschaft: L%u00f6ssbecken; Bodenregion: Bergland; Bodentyp: %u00fcberwiegend %u201eedler Gley%u201c%u2022 Intensive Fl%u00e4cheninanspruchnahme ist %u00fcberwiegend bereits erfolgt%u2022 Keine Altlasten bekannt mit Ausnahme im Teilbereich 1: hier bestanden 2003 PAK%u00adBelastungen%u2022 Kein Handlungsbedarf hinsichtlich Kampfmittelvorkommen%u2022 Durch die Planung wird die Versiegelung im Bereich der bisher unbebauten Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe planungsrechtlich zur%u00fcckgenommenUmweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Gew%u00e4sser/ Grundwasser%u2022 Keine offenen Wasserfl%u00e4chen, %u00dcberschwemmungs%u00ad oder Wasserschutzgebiete (ausgenommen kleiner Abschnitt der D%u00fcte und des Oeseder Bachs)%u2022 Durch die vorbereitete Fl%u00e4cheninanspruchnahme kann bei Umsetzung der verbindlichen Planung die Versickerung des Niederschlagswassers eingeschr%u00e4nkt werden, der Oberfl%u00e4chenabfluss erh%u00f6ht und die Grundwasseranreicherung reduziert werden, aber erhebliche Beeintr%u00e4chtigungen sind bei der Durchf%u00fchrung der Planung nicht zu erwarten.Umweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Klima/Lufthygiene%u2022 Kennzeichnen ist ein atlantisch beeinflusstes %u00dcbergangsklima, gesamtr%u00e4umlich relativ ausgeglichene klimatische Situation, keine lufthygienischen Belastungen trotz Gewerbe und Verkehr im Nahbereich zu erwarten%u2022 Keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten, da keine ausgepr%u00e4gten Frischluftschneisen im Plangebiet liegenUmweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Arten/ Lebensgemeinschaften%u2022 Insgesamt 35 Vogelarten im Untersuchungsgebiet, darunter zwei streng gesch%u00fctzte Arten und einige Arten der Roten Liste und der Vorwarnliste%u2022 Durch die R%u00fccknahme der Stra%u00dfentrasse entfallen ein wesentliches Beunruhigungselement und eine deutliche r%u00e4umliche Barriere mit positiven Effekten auf das Artenvorkommen%u2022 Zur Vermeidung des Ausl%u00f6sens artenschutzrechtlicher Verbotstatbest%u00e4nde werden Ma%u00dfnahmen erforderlich: Baufeldr%u00e4umung au%u00dferhalb der Brut%u00ad und Aufzuchtzeiten, vor F%u00e4llung potenzieller Habitatb%u00e4ume Untersuchung auf FledermausvorkommenArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Biotoptypenkartierung zur Bauleitplanung Nr. 229 %u201eStadtzentrumentlastungsstra%u00dfe%u201c (pbh Osnabr%u00fcck, bearbeitet von: BIO-CONSULT Belm, 27.06.2023).Orts- u. Landschaftsbild%u2022 Grunds%u00e4tzlich kann durch den Entfall der Planung der Stra%u00dfentrasse mit ihrer optischen Siedlungszerschneidung ein kompakteres Siedlungsbild entstehen%u2022 Die Baufl%u00e4chendarstellungen bewirken eine homogene Weiterentwicklung bisheriger SiedlungsstrukturenUmweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Mensch/Gesundheit%u2022 Mit deutlichen %u00dcberschreitungen der Orientierungswerte tags und nachts entlang der Osnabr%u00fccker Stra%u00dfe (B51), der Oeseder Stra%u00dfe und der Schienenstrecke Osnabr%u00fcck%u00adBielefeld ist zu rechnen%u2022 Zum Schutz der Wohngebiete sollen im Bebauungsplan L%u00e4rmpegelbereiche IV und V festgesetzt und schallged%u00e4mmte L%u00fcftungen in den l%u00e4rmbelasteten Bereichen vorgesehen werden%u2022 Empfohlen wird, neue Au%u00dfenwohnbereiche wie Balkone/ Terrassen nicht zuzulassen bzw. tlw. passiven L%u00e4rmschutz vorzusehen%u2022 Dargestellte Nutzungen bed%u00fcrfen keines Schallschutzes, Plan%u00e4nderung bewirkt keine erh%u00f6hten Schalleinwirkungen, gewerbliche Schalleinfl%u00fcsse resultieren aus den im Umfeld bereits vorhandenen Betrieben, zus%u00e4tzlicher Schutzstatus entsteht nicht%u2022 Keine weiteren Emissionen erheblichen Umfangs aus gewerblichen oder landwirtschaftlichen Nutzungen zu erwarten%u2022 Keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden oder die Gesundheit zu erwartenFachbeitrag Schallschutz (Verkehrsl%u00e4rm), RP Schalltechnik, 19.03.2025; Umweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Kulturg%u00fcter/ sonstige G%u00fcter/ Denkm%u00e4ler%u2022 Keine Betroffenheit von Bau%u00ad und Bodendenkm%u00e4lern oder Naturdenkm%u00e4lernUmweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Wechselwirkungen%u2022 Keine besonderen WechselwirkungenUmweltbericht, Planungsb%u00fcro Hahm (pbh) Osnabr%u00fcck, 17.04.2025Stellungnahmen der Beh%u00f6rden und sonstigen Tr%u00e4ger %u00f6ffentlicher Belange aus der Beteiligung gem%u00e4%u00df %u00a7 4 Abs. 1 BauGBLandkreis Osnabr%u00fcck, Landwirtschaftlicher ImmissionsschutzEs bestehen keine Bedenken.Landkreis Osnabr%u00fcck, Untere Wasserbeh%u00f6rdeEs bestehen keine Bedenken. Der Nachweis %u00fcber die schadlose Ableitung des Oberfl%u00e4chewassers ist zu erbringen.Landkreis Osnabr%u00fcck, Untere Bodenschutzbeh%u00f6rdeIn der Planzeichnung wird gem%u00e4%u00df der Anregung die Altlast im Bereich des Gleisk%u00f6rpers gekennzeichnet und die Begr%u00fcndung diesbez%u00fcglich erg%u00e4nzt.Georgsmarienh%u00fctte, 20.04.2026Gez. BahloStadt Georgsmarienh%u00fctte Die B%u00fcrgermeisterinBekanntmachung der Stadt Georgsmarienh%u00fctte Bauleitplanung der Stadt Georgsmarienh%u00fctteWiederholung der Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem. %u00a7 3 Abs. 2 und %u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. %u00a7 214 Abs. 1 BauGB77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes %u201eBereich Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe%u201cIm laufenden Bauleitplanverfahren zur 77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes der Stadt Georgsmarienh%u00fctte wurde im Rahmen der Beteiligung der Beh%u00f6rden und Tr%u00e4ger %u00f6ffentlicher Belange gem. %u00a7 4 Abs. 2 BauGB einbeachtlicher Fehler gem. %u00a7 214 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgrund der fehlenden ausreichenden Eingriffsbilanzierung im Umweltbericht festgestellt. In den Geltungsbereich wurde zudem gegen%u00fcber der fr%u00fchzeitigen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 1 BauGB der Teilbereich 3, Stellplatzanlage an der L95, aufgenommen, jedoch in der Begr%u00fcndung sowie im Umweltbericht inkl. der Fl%u00e4chenbilanzierung nicht ber%u00fccksichtigt. Beides wurde in den Auslegungsunterlagen korrigiert.Der Verwaltungsausschuss der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 dem ge%u00e4ndertenEntwurf mit Begr%u00fcndung zur 77. %u00c4nderung des Fl%u00e4chennutzungsplanes %u201eBereich Stadtzentrumsentlastungsstra%u00dfe%u201czugestimmt und die Wiederholung der Verfahrensschritte gem%u00e4%u00df %u00a7 3 Abs. 2 BauGB und %u00a7 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. %u00a7 214 BauGB beschlossen.Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sich die Planunterlagen und der Begr%u00fcndungstext zur vorbezeichneten f%u00f6rmlichen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB ge%u00e4ndert haben.Bisher abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht ber%u00fccksichtigt. Es wird darum gebeten, eine neue Stellungnahme, ggf. den Verweis auf die bereits eingereichte, einzureichen.Bekanntmachungsanordnung:Der ge%u00e4nderte Entwurf sowie der Beschluss zur Wiederholung der Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit werden hiermitgem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB %u00f6ffentlich bekannt gemacht.Der Geltungsbereich des o. g. Bauleitplans kann dem nachstehenden Planausschnitten - unma%u00dfst%u00e4bliche Verkleinerung der Deutschen Grundkarte - entnommen werden.Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieders%u00e4chsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, LGLNQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieders%u00e4chsischen Vermessungs (Landesamt f%u00fcr Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabr%u00fcck) f%u00fcr die Stadt Georgsmarienh%u00fctte %u00ad und Katasterverwaltung, LGLN (Landesamt f%u00fcr Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabr%u00fcck) f%u00fcr die Stadt Georgsmarienh%u00fctte
                                
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