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                                    Stadtjournal blick-punkt | 29Bekanntmachung der Stadt Georgsmarienh%u00fctteBauleitplanung der Stadt Georgsmarienh%u00fctteBeteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGBBebauungsplan Nr. 291 %u201eMichaelisschule%u201c, 1. %u00c4nderungDer Rat der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 291 %u201eMichaelisschule%u201c 1. %u00c4nderung gem. %u00a7 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. %u00a7 1 Abs. 3 BauGB beschlossen.Der Verwaltungsausschuss der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 die Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem%u00e4%u00df %u00a7 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. %u00a7 13a BauGB i. V. m. %u00a7 13 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchf%u00fchrung einer Umweltpr%u00fcfung nach %u00a7 2 Abs. 4 BauGB durchgef%u00fchrt. Die Umweltbelange wurden im Verfahren ber%u00fccksichtigt. Da eine Nachverdichtung schon bebauter Fl%u00e4chen geplant ist, kommt die Stadt Georgsmarienh%u00fctte in ihrer Gesamtabw%u00e4gung zu dem Ergebnis, dass die Umweltbelange in diesem Verfahren ausreichend und angemessen ber%u00fccksichtigt wurden. Von einer fr%u00fchzeitigen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 1 BauGB wird gem. %u00a713 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen. Das Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche %u00c4nderung einer Mischgebietsfl%u00e4che im Westen des Plangebiets zu einer Fl%u00e4che f%u00fcr Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesst%u00e4tte, sowie die Sicherung der Verkehrsfl%u00e4che. In diesem Zuge wird der Fl%u00e4chennutzungsplan berichtigt und als Fl%u00e4che f%u00fcr den Gemeinbedarf %u201eSozialen Zwecken dienenden Geb%u00e4uden und Einrichtungen%u201c ausgewiesen.Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Beteiligung werden hiermit gem. %u00a7 2 Abs. 1 BauGB %u00f6ffentlich bekannt gemacht.Der Geltungsbereich des o. g. Bauleitplans kann dem nebenstehenden Planausschnitt %u2013 unma%u00dfst%u00e4bliche Verkleinerung der Deutschen Grundkarte %u2013 entnommen werden.Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans mit Begr%u00fcndung gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGB sind in der Zeit vom 04.05.2026 bis einschlie%u00dflich 04.06.2026 auf der Homepage der Stadt Georgsmarienh%u00fctte unter www.georgsmarienhuette.de/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen und %u00fcber das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.W%u00e4hrend der Ver%u00f6ffentlichungsfrist k%u00f6nnen Stellungnahmen abgegeben werden. Wir bitten darum, Stellungnahmen m%u00f6glichst elektronisch unter bauleitplanung@georgsmarienhuette.de zu %u00fcbermitteln; bei Bedarf k%u00f6nnen sie jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieders%u00e4chsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, LGLN (Landesamt f%u00fcr Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabr%u00fcck) f%u00fcr die Stadt Georgsmarienh%u00fctte // Kartenausschnitt ist unma%u00dfst%u00e4blich.Bekanntmachung der Stadt Georgsmarienh%u00fctte Bauleitplanung der Stadt Georgsmarienh%u00fctteBeteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem. %u00a7 3 Abs. 2 BauGBBebauungsplan Nr. 291 %u201eMichaelisschule%u201c 1. %u00c4nderungDer Rat der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 291 %u201eMichaelisschule%u201c 1. %u00c4nderung gem. %u00a7 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. %u00a7 1 Abs. 3 BauGBbeschlossen.Der Verwaltungsausschuss der Stadt Georgsmarienh%u00fctte hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 die Beteiligung der %u00d6ffentlichkeit gem%u00e4%u00df %u00a7 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.Das Bauleitplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. %u00a7 13a BauGB i. V. m. %u00a7 13 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchf%u00fchrung einer Umweltpr%u00fcfung nach %u00a7 2 Abs. 4 BauGB durchgef%u00fchrt. Die Umweltbelange wurden im Verfahren ber%u00fccksichtigt. Da eine Nachverdichtung schon bebauter Fl%u00e4chen geplant ist, kommt die Stadt Georgsmarienh%u00fctte in ihrer Gesamtabw%u00e4gung zu dem Ergebnis, dass die Umweltbelange in diesem Verfahren ausreichend und angemessen ber%u00fccksichtigt wurden. Von einer fr%u00fchzeitigen Beteiligung gem. %u00a7 3 Abs. 1 BauGB wird gem. %u00a713 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen. Das Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche %u00c4nderung einer Mischgebietsfl%u00e4che im Westendes Plangebiets zu einer Fl%u00e4che f%u00fcr Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesst%u00e4tte, sowie die Sicherung der Verkehrsfl%u00e4che. In diesem Zuge wird der Fl%u00e4chennutzungsplan berichtigt und als Fl%u00e4che f%u00fcr den Gemeinbedarf %u201eSozialen Zwecken dienenden Geb%u00e4uden und Einrichtungen%u201c ausgewiesen.Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Beteiligung werden hiermit gem. %u00a7 2 Abs. 1 BauGB %u00f6ffentlich bekannt gemacht.Der Geltungsbereich des o. g. Bauleitplans kann dem nachstehenden Planausschnitt - unma%u00dfst%u00e4bliche Verkleinerung der Deutschen Grundkarte - entnommen werden:Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nieders%u00e4chsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, LGLN(Landesamt f%u00fcr Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabr%u00fcck) f%u00fcr die Stadt Georgsmarienh%u00fctte.k%u00f6nnen bei der Beschlussfassung %u00fcber den Bebauungsplan unber%u00fccksichtigt bleiben.Zus%u00e4tzlich zur Ver%u00f6ffentlichung im Internet stehen folgende weitere leicht zu erreichende Zugangsm%u00f6glichkeiten zur Verf%u00fcgung: Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begr%u00fcndung und der Berichtigung des Fl%u00e4chennutzungsplans liegen gem%u00e4%u00df %u00a7 3 Abs. 2 BauGB vom 04.05.2026 bis einschlie%u00dflich 04.06.2026 im Rathaus, Oeseder Stra%u00dfe 85, Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Zimmer 241/242, w%u00e4hrend der %u00d6ffnungszeiten %u00f6ffentlich aus. Es wird darum gebeten, einen Termin unter Tel. 05401/850 -242 oder -2431 zu vereinbaren.Zum Bebauungsplan Nr. 291 %u201eMichaelisschule%u201c 1. %u00c4nderung sind folgende Informationen verf%u00fcgbar:%u2022 Begr%u00fcndung gem. %u00a7 9 Abs. 8 BauGB%u2022 Berichtigung FNPGeorgsmarienh%u00fctte, den 16.04.2026Stadt Georgsmarienh%u00fctte Die B%u00fcrgermeisterinInklusionstag %u201eAlle an den Start%u201c Verein Saremba Motorsport schickt Menschen mit und ohne Handicap auf die KartrennbahnAm 9. Mai wird Georgsmarienh%u00fctte zum Treffpunkt f%u00fcr gelebte Inklusion. Unter dem Motto %u201eAlle an den Start%u201c l%u00e4dt Saremba Motorsport zu einem besonderen Inklusionstag ein, bei dem Menschen im Alter von 8 bis 99 Jahren mit und ohne Handicap gemeinsam einen erlebnisreichen Tag verbringen. Von 8.30 bis 16 Uhr steht alles im Zeichen von Begegnung, Bewegung und Miteinander.Ziel der Veranstaltung ist es, Barrieren abzubauen und zu zeigen, wie Inklusion im Alltag ganz praktisch und mit viel Freude funktionieren kann. Ein besonderes Highlight ist das inklusive Kartfahren. Mit TwinKarts k%u00f6nnen Teilnehmende gemeinsam als Team auf die Strecke gehen, w%u00e4hrend Elektro-Karts mit Joysticksteuerung auch Menschen mit k%u00f6rperlichen Einschr%u00e4nkungen ein echtes Fahrerlebnis erm%u00f6glichen.Doch nicht nur Motorsportfans kommen auf ihre Kosten: Ein buntes Rahmenprogramm sorgt f%u00fcr Spa%u00df und Abwechslung. Dazu geh%u00f6ren ein Bobbycar-Parcours f%u00fcr die kleinen G%u00e4ste, eine Eisstockschie%u00dfbahn, Bogenschie%u00dfen sowie kreative Bastelaktionen. Auch XXL-Spiele wie %u201eVier Gewinnt%u201c und %u201eMensch %u00e4rgere dich nicht%u201c sowie eine Fotobox laden zum Mitmachen und gemeinsamen Erleben ein.Besonders im Fokus steht dabei das Miteinander: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer begleiten die Teilnehmenden durch den gesamten Tag und sorgen daf%u00fcr, dass jeder sicher und mit Freude teilnehmen kann. Auch der Sportclub %u201eOhne Grenzen%u201c ist aktiv beteiligt und zeigt e i n d r u c k s v o l l , wie gemeinsamer Sport ohne Barrieren m%u00f6glich ist.%u201eUns ist wichtig, dass jeder Mensch die M%u00f6glichkeit bekommt, Teil dieses Erlebnisses zu sein unabh%u00e4ngig von k%u00f6rperlichen Voraussetzungen%u201c, so die Organisatoren von Saremba Motorsport. Die Veranstaltung findet auf dem Gel%u00e4nde der Firma Leder Brinkmann (Hanseweg 6) in Georgsmarienh%u00fctte statt. Anmeldung erforderlich unter Tel. 0157/81932347%u00a0 oder per EMail an saremba.motorsport@outlook.de. oMotorsport steht im Mittelpunkt des Inklusionstags.Foto: Saremba Motorsport
                                
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